HRB 757902: A. Reutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen. Neue Geschäftsanschrift: Heinlenstr. 19, 72072 Tübingen.
HRB 757902: A. Reutter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2016. Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG; insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung und die gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reutter, Andrea, Rottenburg am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "A. Reutter" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Maluck Reutter Steuerberatungsgesellschaft mbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381901) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 13.07.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.