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A. Ritter, Maschinenfabrik und Landmaschinen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zell (HRB 480021) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Klosterstr. 3
77736 Zell
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 480021
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die A. Ritter, Maschinenfabrik und Landmaschinen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Zell war im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 480021 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die A. Ritter, Maschinenfabrik und Landmaschinen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die A. Ritter, Maschinenfabrik und Landmaschinen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.12.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 04.12.2020
Löschung

HRB 480021: A. Ritter, Maschinenfabrik und Landmaschinen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zell a.H., Klosterstraße 3, 77736 Zell am Harmersbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ritter Maschinen GmbH", Zell am Harmersbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704997), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

04.12.2020
Registervorgang

Löschung 04.12.2020