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A. Roth GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (HRA 10146) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Industriestr. 54
56218 Mülheim-Kärlich
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 10146
Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die A. Roth GmbH & Co. KG aus Mülheim-Kärlich war im Handelsregister Koblenz unter der Nummer HRA 10146 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die A. Roth GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die A. Roth GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 13.08.2007
Löschung

A. Roth GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Industriestr. 54, 56218 Mülheim-Kärlich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bier-Schneider GmbH & Co. KG am 27.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 13.08.2007
Veränderung

A. Roth GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich (Industriestr. 54, 56218 Mülheim-Kärlich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.03.2007 mit der Bier-Schneider GmbH & Co. KG mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz HRA 11486) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Zweigniederlassung in Rheinbrohl ist aufgehoben. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

13.08.2007
Registervorgang

Löschung 30.07.2007