A. Scheer und D. Zeuke Beteiligungsgesellschaft mbH, Osterburg (Am Schaugraben 5, 39606 Osterburg). Der Formwechsel wurde am 21.12.2005 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal HRA 1111).
A. Scheer und D. Zeuke Beteiligungsgesellschaft mbH, Osterburg (Am Schaugraben 5, 39606 Osterburg). Die Gesellschafterversammlungen vom 10.08.2005 und 25.10.2005 haben die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Scheer und Zeuke Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG" mit dem Sitz in Osterburg beschlossen. Der Formwechsel wird erst mit derEintragung des Rechtsträgers in der neuen Rechtsform wirksam (§ 198 Abs. 2 Satz 4 UmwG).Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.