Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Siemer, Agnes, Vechta, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.11.2024
Schumacher |
HRB 110830:A. Siemer - Entsorgungs GmbH, Vechta, Gutenbergstr. 5, 49377 Vechta.Prokura erloschen: Mindermann, Frank, Vechta, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110830:A. Siemer - Entsorgungs GmbH, Vechta, Gutenbergstr. 5, 49377 Vechta.Prokura erloschen: Jacob, Roy, Goldenstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 110830:A. Siemer - Entsorgungs GmbH, Vechta, Gutenbergstr. 5, 49377 Vechta.Bestellt als Geschäftsführer: Bruns, Manfred, Cloppenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Siemer, Konstantin, Speditionskaufmann, Vechta.
HRB 110830:A. Siemer - Entsorgungs GmbH, Vechta, Gutenbergstr. 5, 49377 Vechta.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.04.2014 mit der Siemer Spedition GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 110482) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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