A. Sommer Baustoffhandel Verwaltungs GmbH, Essen, (Reiterweg 2, 58636 Iserlohn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franz Hecker GmbH Holz und Baustoffe am 07.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
A. Sommer Baustoffhandel Verwaltungs GmbH, Essen (Carolu-Magnus-Straße 87, 45356 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Franz Hecker GmbH Holz und Baustoffe, Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn, HRB 6524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Sommer Baustoffhandel Verwaltungs GmbH, Essen (Carolus-Magnus-Straße 87, 45356 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 07.11.2006 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 51.129,19 EUR um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) zu ändern.