A. Stuckstätte EDV-Beratung + Software e.K., Herzebrock-Clarholz, (Uthofstraße 16, 33442 Herzebrock-Clarholz).Die Firma ist erloschen.
A. Stuckstätte EDV-Beratung + Software e.K., Herzebrock-Clarholz (Uthofstraße 16, 33442 Herzebrock-Clarholz, die EDV-Beratung sowie der Vertrieb von Software). Einzelkaufmann. Inhaber: Stuckstätte, Augustinus, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der A. Stuckstätte GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (AG Gütersloh HRB 6431) auf das Vermögen des Alleingesellschafters.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach dem Grund und der Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.