HRB 9003: A. Stuckstätte GmbH, Herzebrock-Clarholz, Uthofstraße 16, 33442 Herzebrock-Clarholz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 9003: A. Stuckstätte GmbH, Herzebrock-Clarholz, Uthofstraße 16, 33442 Herzebrock-Clarholz. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr Liquidator: Stuckstätte, Augustinus, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
A. Stuckstätte GmbH, Herzebrock-Clarholz, Uthofstraße 16, 33442 Herzebrock-Clarholz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2011. Geschäftsanschrift: Uthofstraße 16, 33442 Herzebrock-Clarholz. Gegenstand: die EDV-Beratung, der Vertrieb von Software sowie die Erbringung von Transportdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Geschäftsführer: Stuckstätte, Augustinus, Herzebrock-Clarholz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
A. Stuckstätte GmbH, Herzebrock-Clarholz (Uthofstr. 16, 33442 Herzebrock-Clarholz). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Gütersloh HRA 6117) am 19.09.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. Stuckstätte GmbH, Herzebrock-Clarholz (Uthofstr. 16, 33442 Herzebrock-Clarholz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma A. Stuckstätte EDV-Beratung + Software e.K. mit Sitz in Herzebrock-Clarholz weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.