A. T. G. AG, Grevenbroich (Hans-Sachs-Straße 4, 41515 Grevenbroich). Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma A.T.G. GmbH (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 13996) umgewandelt worden. Von Amts wegen eingetragen.
A. T. G. AG, Grevenbroich (Merkatorstraße 11, 41515 Grevenbroich). Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.12.2006. der Handel und Vertrieb von Kfz-Teilen und deren Instandhaltung. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Vorstände, die durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, soweit § 112 AktG dem nicht entgegen steht. Vorstand: Gallus, Thomas, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der A. T. G. GmbH, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 8022) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.