A. W. Niemeyer München GmbH, Taufkirchen (Wettersteinstr. 16, 82024 Taufkirchen). Die Verschmelzung wurde am 11.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hamburg HRB 84392).
A. W. Niemeyer München GmbH, Taufkirchen (Wettersteinstr. 16, 82024 Taufkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "A.W. Niemeyer GmbH" mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 84392) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A. W. Niemeyer München GmbH, Taufkirchen (Wettersteinstr. 16, 82024 Taufkirchen). Ausgeschieden Geschäftsführer: Klapprott, Cornelia, Oberbiberg, * ‒.‒.‒‒.