A. u. J. Diedrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Stresemannallee 10, 30173 Hannover. Die Verschmelzung wurde am 14.09.2011 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma "Diedrich Bau e.K." (Amtsgericht Hannover HRA 202168) eingetragen.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
A. u. J. Diedrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Stresemannallee 10, 30173 Hannover. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Diedrich Bau e.K." mit Niederlassung in Hannover weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.