A.B.T. Reisen GmbH, Kreuztal (Siegener Straße 1, 57223 Kreuztal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Siegerland-Reisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 19. Dezember 2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
A.B.T. Reisen GmbH, Kreuztal (Siegener Straße 1, 57223 Kreuztal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29. August 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29. August 2007 mit der Siegerland-Reisebüro Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRB 1061) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.