A.C. Bach-Verwaltungs-GmbH, Düsseldorf (Hans-Günther Sohl Str. 5, 40235 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden AIR LIQUIDE Deutschland GmbH am 28.08.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
A.C. Bach-Verwaltungs-GmbH, Düsseldorf (Hans-Günther Sohl Str. 5, 40235 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von demselben Tage mit der AIR LIQUIDE Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
A.C. Bach-Verwaltungs-GmbH, Düsseldorf (Stuttgart). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1989. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Stuttgart (bisher AG Stuttgart, HRB 13329) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und sonstigem Vermögen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an anderen Unternehmen. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Niethammer, Reiner Dietrich, Willich, * ‒.‒.‒‒.