A.C. Zahntechnik GmbH, Hennef (Bahnweg 8, 53773 Hennef). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A.-C. Zahntechnik e.K (AG Siegburg, HRA 4871) am 29.08.2007 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
A.C. Zahntechnik GmbH, Hennef (Bahnweg 8, 53773 Hennef). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma A.-C. Zahntechnik e.K. (AG Siegburg 41 AR 402/2007) auftretenden Kaufmann Jürgen Albrecht-Collmann übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.