HRB 641 SB: A.D.M. Betonwerke GmbH, Lauenburg/Elbe, Buchhorster Weg 2-10, 21481 Lauenburg/Elbe. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Martin, Volker F. A.
HRB 641 SB: A.D.M. Betonwerke GmbH, Lauenburg/Elbe, Buchhorster Weg 2-10, 21481 Lauenburg/Elbe. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.10.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden.
HRB 641 SB: Firma vormals: SP-Beton GmbH, Lauenburg/Elbe, Buchhorster Weg 2-10, 21481 Lauenburg/Elbe. Name der Firma: A.D.M. Betonwerke GmbH; Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Martin, Volker F. A., * ‒.‒.‒‒, Lauenburg/Elbe, Kaufmann; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRB 641 SB: A.D.M. Betonwerke GmbH, Lauenburg/Elbe, Buchhorster Weg 2-10, 21481 Lauenburg/Elbe. Kapital: 65.000,00 EUR; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 mit Änderung vom 01.11.2012 ist das Stammkapital um EUR 39.435,40 auf EUR 65.000,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der A.D.M. Betonwerke Lauenburg GmbH mit Sitz in Lauenburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 1476 SB) erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Kapital).
HRB 641 SB: A.D.M. Betonwerke GmbH, Lauenburg/Elbe, Buchhorster Weg 2-10, 21481 Lauenburg/Elbe. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 mit Änderung vom 01.11.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.08.2012 sowie 01.11.2012 ist die A.D.M. Betonwerke Lauenburg GmbH mit Sitz in Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRB 1476 SB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen