HRB 74329:AGV Allgemeine Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschborn, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frankfurter Gesellschaft für Vermögensanlagen mit beschränkter Haftung mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 11571) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 74329:AGV Allgemeine Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschborn, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IVV-Immobilien-Verwaltungs- und Verwertungsgesellschaft mbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74371) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGV Allgemeine Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschborn, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn. Prokura erloschen: Jünger, Marcus, Trebur, * ‒.‒.‒‒.
AGV Allgemeine Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschborn, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GVG Gesellschaft zur Verwertung von Grundbesitz mit beschränkter Haftung mit Sitz in Eschborn (AG Frankfurt am Main HRB 74324) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGV Allgemeine Grundstücksverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Eschborn, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn. Nach Namensänderung, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Langsdorf, Eva-Maria, Friedberg, * ‒.‒.‒‒.
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