HRB 21879: A.I. Fitness Dortmund GmbH, Dortmund, Kampstr. 37 - 39, 44137 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A.I. Fitness Bocholt GmbH am 14.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 21879: A.I. Fitness Dortmund GmbH, Dortmund, Kampstr. 37 - 39, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.09.2021 mit der A.I. Fitness Bocholt GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14610) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21879: A.I. Fitness Dortmund GmbH, Dortmund, Kampstr. 37 - 39, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.09.2021 mit der A.I. Fitness GmbH mit Sitz in Krefeld, (Amtsgericht Krefeld, HRB 14601) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21879: A.I. Fitness Dortmund GmbH, Dortmund, Hansastr. 5, Kampstr. 37 - 39, 44137 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kampstr. 37 - 39, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.09.2021 mit der A.I. Fitness Deutschland GmbH mit Sitz in Wuppertal, (Amtsgericht Wuppertal, HRB 25312) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21879: A.I. Fitness Dortmund GmbH, Dortmund, Hansastr. 5, Kampstr. 37 - 39, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 24.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.09.2021 mit der A.I. Fitness Recklinghausen GmbH mit Sitz in Recklinghausen, (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 5944) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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