A.I.T. Keusch e.K., Wesel (Insterburger Str. 14, 46487 Wesel). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2005 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlungausgegliedert und als Gesamtheit auf die A.I.T. Advanced Industrial Technology GmbH mit Sitz in Wesel (AG Duisburg, HR B 17907) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
46487 Wesel
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Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: eK