HRB 35861: A.S. Bauunternehmung GmbH, Görlitz, Berliner Str. 22, 02826 Görlitz. Prokura erloschen: Gruszczynska-Swiderek, Jolanta Elzbieta, Lodz / Polen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 35861: A.S. Bauunternehmung GmbH, Görlitz, Wielandstr. 8, 02826 Görlitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Berliner Str. 22, 02826 Görlitz.
HRB 35861: A.S. Bauunternehmung GmbH, Görlitz, Wielandstr. 8, 02826 Görlitz. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 35861: A.S. Bauunternehmung GmbH, Görlitz, Wielandstr. 8, 02826 Görlitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2016. Geschäftsanschrift: Wielandstr. 8, 02826 Görlitz. Gegenstand des Unternehmens: Bodenleger, Parkettleger, Akustik- und Trockenbau, Abbrucharbeiten (ohne Eingriff in die Statik), Baugrobreinigung, Holz- und Bautenschutz, Verlegung von Fliesen, Platten und Mosaik, Gebäudereinigung, Einbau von genormten Baufertigteilen, Spachtelarbeiten, Vorbereitung für Malerarbeiten, Raumausstatter, Kabelverlegung (ohne Anschlussarbeiten), Betonbohrungen und Betonschneiden, Metallschleifer und Polierer sowie Eisenflechter, Bewehrung, Betonierung, Maurerarbeiten, Gebäudeerrichtung, Rohbauerrichtung, Tiefarbeiten, Dachdeckerei, Elektroarbeiten, Hydraulik- und Lüftungsarbeiten und Fenstermontage. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sobera, Arkadiusz Piotr, Lodz / Polen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gruszczynska-Swiderek, Jolanta Elzbieta, Lodz / Polen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung der A.S. Bauunternehmung OHG, mit dem Sitz in Görltitz (Amtsgericht Dresden, HRA 9750). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.