Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2022
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit der C21 orange GmbH mit
dem Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad
Homburg v. d. Höhe, HRB 7895) verschmolzen. |
a)
22.08.2022
Weil
b)
Fall 9 |
4 |
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802.000,00
EUR |
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a)
29.12.2003
Lange
b)
v.A.w. berichtigt |
HRB 7810: A.S. Global Brands GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Kaiser-Friedrich-Promenade 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 12, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe.
HRB 7810: A.S. Global Brands GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Kaiser-Friedrich-Promenade 28, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Nachname geändert, nun: Geschäftsführerin: Willems-Stickel, Antje, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
A.S. Global Brands GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Tannenwaldallee 6, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der A.S.Antje Stickel Enterprises AG mit Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 7056) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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