A.T.U Auto-Teile-Unger Mitarbeiterbeteiligungs GmbH, Weiden i.d.OPf., Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist gemäß Mitteilung des Registers der übernehmenden Gesellschaft wirksam seit 14.09.2012.
A.T.U Auto-Teile-Unger Mitarbeiterbeteiligungs GmbH, Weiden i.d.OPf., Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 19.07.2012 mit der A.T.U. MEP Trust S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (Handelsregister von Luxemburg Nr. B 169.793) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
A.T.U Auto-Teile-Unger Mitarbeiterbeteiligungs GmbH, Weiden i.d.OPf., Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden. 1. Gem. § 10 HGB wird bekannt gemacht, dass der Verschmelzungsplan vom 19.07.2012 beim Handelsregister eingereicht worden ist2. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft beteiligt, die A.T.U Auto-Teile-Unger Mitarbeiterbeteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf., Deutschland,b) als aufnehmende Gesellschaft die A.T.U. MEP Trust S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts mit dem Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.3.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf., unter HRB 2918.b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter der Nr. B 169 793.4. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG.Gemäß dieser Vorschrift ist - da die übernehmende A.T.U. MEP Trust S.à.r.l. luxemburgischen Recht unterliegt - den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 122j Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UmwG).Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden i.d.OPf., geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden A.T.U. MEP Trust S.à.r.l. ergeben sich aufgrund der Verschmelzung keine Besonderheiten.Weitere Auskünfte hierzu können unter der vorgenannten Anschrift kostenlos eingeholt werden.
A.T.U Auto-Teile-Unger Mitarbeiterbeteiligungs GmbH, Weiden i.d.OPf., Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden. Geschäftsanschrift: Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden.
A.T.U Auto-Teile-Unger Mitarbeiterbeteiligungs GmbH, Weiden i.d.OPf. (Dr.-Kilian-Straße 11, 92637 Weiden i.d.OPf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Engel, Karsten, Berg, * ‒.‒.‒‒.
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