HRB 774938: A.V.I. Finanz GmbH, Stuttgart, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Einzelprokura: Pantke, Seta, geb. Menas, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 774938: A.V.I. Finanz GmbH, Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 42, 71638 Ludwigsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart.
HRB 774938: A.V.I. Finanz GmbH, Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 42, 71638 Ludwigsburg. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "A.V.I. - Daniel Pantke e.K.", Ludwigsburg (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 736187) am 27.08.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 774938: A.V.I. Finanz GmbH, Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 42, 71638 Ludwigsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2020 mit Nachtrag vom 15.07.2020. Geschäftsanschrift: Schorndorfer Straße 42, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand: Vermittlung und Beratung bezüglich Immobilien, Darlehen, Kapitalanlagen und Versicherungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pantke, Daniel, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Daniel Pantke,* ‒.‒.‒‒, Kornwestheim als Inhaber der Firma "A.V.I. - Daniel Pantke e.K.", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRA 736187) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 12.02.2020/15.07.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.