A.W. Business Car GmbH, Neunkirchen a. Br. (Herrnbergstraße 58, 91077 Neunkirchen a. Br.). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Autohaus Winter GmbH mit dem Sitz in Hirschaid (Amtsgericht Bamberg HRB 1709) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91077 Neunkirchen
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Amtsgericht: Bamberg
Rechtsform: GmbH