HRB 55625 B: AAF AVIONA AIR Flightservices GmbH, Berlin, Flughafen Tegel, Frachtgebäude Raum H 1/12 D, 13405 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
AAF AVIONA AIR Flightservices GmbH, Berlin (Flughafen Tegel, Frachtgeb, Raum H 1/12 D, 13405 Berlin). ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
AAF AVIONA AIR Flightservices GmbH, Berlin (Flughafen Tegel, Frachtgeb, Raum H 1/12 D, 13405 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 102.260,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2009 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf EUR umgestellt und auf 102.260,- EUR erhöht. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Bekanntmachungen), § 4 (Höhe und Einteilung des Stammkapitals), § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die JET CLUB DEUTSCHLAND Chartermanagement GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92785) und die CITYJET Luftfahrzeuge Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 106655) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..