AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH, Hamburg (Kajen 6-8, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2008 im Wege des Formwechsels in die AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 108485) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 11.06.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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