HRA 13072: AAMCO Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Nürnberg, Ostendstraße 149, 90482 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Äußere Bucher Straße 35, 90425 Nürnberg.
HRA 13072: AAMCO Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Nürnberg, Ostendstraße 149, 90482 Nürnberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 13072: AAMCO Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Schwaig, Haimendorfer Str. 54, 90571 Schwaig. Sitz verlegt, nun: Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ostendstraße 149, 90482 Nürnberg.
HRA 13072:AAMCO Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Schwaig, Haimendorfer Str. 54, 90571 Schwaig.Die Autohaus Huber GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 11912) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 13072:AAMCO Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Schwaig, Haimendorfer Str. 54, 90571 Schwaig.Die Main-Donau Vertrieb für Industriebedarf GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 2405) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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