Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
a)
Fortgeführte Firma geändert, nun:
AAS Service und Handels e. K. |
a)
Geändert, nun:
Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
b)
Nun:
Inhaber:
Stritzl, Michael, Gessertshausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Rechtsform geändert, nun:
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt.
c)
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Stritzl, Alfred, Gessertshausen, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 25.564,59 EUR |
a)
04.07.2023
Muno |
7 |
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c)
Im Wege der Sonderrechtsnachfolge:
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Gerigk-Stritzl, Petra, Stadtbergen, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 50.000,00 DEM
Insoweit eingetreten und Einlage in Euro umgestellt nun:
Kommanditist:
Stritzl, Alfred, Gessertshausen, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 25.564,59 EUR |
a)
20.10.2022
Eikelmann |
HRA 13861: AAS Service und Handels KG, Augsburg, Dillinger Weg 3-7, 86156 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Eberlestraße 74, 86157 Augsburg.
HRA 13861: AAS Service und Handels KG, Augsburg, Dillinger Weg 3-7, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Stritzl, Alfred, Augsburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Stritzl, Michael, Gessertshausen, * ‒.‒.‒‒.
AAS Service und Handels KG, Augsburg, Dillinger Weg 3-7, 86156 Augsburg. Die AAS Auto-Service GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 10481) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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