HRB 160749: AB Europe GmbH, München, Maximilianstr. 21, 80539 München. Die Verschmelzung wurde am 02.11.2020 wirksam.
HRB 160749: AB Europe GmbH, München, Maximilianstr. 21, 80539 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 07.07.2020 mit der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Nr. B34405) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 160749: AB Europe GmbH, München, Maximilianstr. 21, 80539 München. Die Gesellschaft hat am 10.07.2020 gem. § 122 d UmwG einen Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l mit dem Sitz in Luxemburg / Goßherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés - B34405) eingereicht. 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft die AB Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in München, Deutschland; und b) als übernehmende Gesellschaft die AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach Luxemburger Recht mit dem Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München, Deutschland unter HRB 160749.b) die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre des Commerce et des Sociétés - RCS) von Luxemburg unter B34405.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitengesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:(a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, der AB Europe GmbH, ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der AB Europe GmbH als übertragender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie (noch) nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können und wenn sie zudem binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger der AB Europe GmbH sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der AB Europe GmbH (zu Händen Herr Martin Dilg und/oder Herr Phillip Lehner, Maximilianstraße 21, 80539 München, Deutschland) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss..b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l., unterliegen Luxemburger Recht, namentlich Art. 1021-9 Abs. 1 des Luxemburgischen Handelsgesetzes von 1915 in seiner derzeit gültigen Fassung (das 'Gesetz von 1915'). Danach können Gläubiger, deren fällige oder nicht fällige Ansprüche vor Veröffentlichung der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l zur Verschmelzung gemäß Art. 1021-16 des Gesetztes von 1915 in der luxemburgischen Gazette RESA (Recueil Electronique des Sociétés et Associations) entstanden sind, angemessene Sicherheitén verlangen. Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn die Gläubiger glaubhaft machen können, dass die Verschmelzung die Geltendmachung ihrer Rechte beeinträchtigen kann und sie bislang keine ausreichenden Sicherheiten von der AllianceBernstein ( Luxembourg) S.à r.l. erhalten haben.Die Gläubiger der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. müssen ihre Forderungen innerhalb von zwei Monaten nach dem oben bezeichneten Bekanntmachungszeitpunkt bei dem Vorsitzenden der Kammer des Bezirksgerichts in Luxemburg, die in Handelssachen im Eilverfahren entscheidet (le magistrat présidant la chambre du tribunal d'arrondissement de et à Luxembourg, siégeant en matière commerciale et comme en matière de référé), anmelden. Die Anmeldung einer Forderung wird abgewiesen, wenn der Gläubiger ausreichende Sicherheit erhalten hat oder die Gewährung einer Sicherheit in Anbetracht der finanziellen Situation der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Sie wird ferner abgewiesen, wenn AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. die Forderung begleicht, auch wenn diese noch nicht fällig ist.c)Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:(1)Die Geschäftsanteile der übernehmenden AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. werden gegenwärtig und auch nach der Verschmelzung von der AllianceBernstein Holdings Limited und der AllianceBernstein Preferred Limited gehalten. Nach dem maßgeblichen Luxemburger Recht hat die Minderheitsgesellschafterin der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l., AllianceBernstein Preferred Limited, im Zusammenhang mit der Verschmelzung keine besonderen Rechte.(2)Zum Zeitpunkt der Beurkundung des gemeinsamen Verschmelzungsplans und bis zur Veröffentlichung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. - welches der Zeitpunkt ist, in dem die Verschmelzung wirksam wird - werden alle Anteile an der übertragenden AB Europe GmbH von der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. gehalten. Eines Hinweises auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der AB Europe GmbH bedarf es daher nicht.d)Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und - im Falle der AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l. - der Minderheitsgesellschafterin (diese hat jedoch keine besonderen Rechte, s.o.) können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden:-AB Europe GmbH, Ansprechpartner: Herr Martin Dilg und/oder Herr Phillip Lehner, Maximilianstraße 21, 80539 München, Deutschland, und AllianceBernstein (Luxembourg) S.à r.l., Ansprechpartner: Herr Bertrand Reimmel und/oder Herr Giovanni Cataldi, 2-4 rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.
HRB 160749: AB Europe GmbH, München, Maximilianstr. 21, 80539 München. Prokura erloschen: Dawkins, Ian, Pangbourne/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 160749: AB Europe GmbH, München, Maximilianstr. 21, 80539 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: vom Hagen, Martin, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dilg, Martin Manfred, Geltendorf, * ‒.‒.‒‒; Lehner, Philipp Christian, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.