HRA 1142: AB Nördlingen GmbH & Co. KG, Nördlingen, Ankergasse 4, 86720 Nördlingen. Nach Firmenänderung (bisher: Ankerbräu-Verwaltungs-GmbH), nun: Persönlich haftender Gesellschafter: AB-Verwaltungs-GmbH, Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRB 349), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 1142: Ankerbräu Nördlingen GmbH & Co. KG, Nördlingen, Ankergasse 4, 86720 Nördlingen. Firma geändert, nun: AB Nördlingen GmbH & Co. KG.
HRA 1142: Ankerbräu Nördlingen GmbH & Co. KG, Nördlingen, Ankergasse 4, 86720 Nördlingen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 01.04.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag samt Nachtrag vom 16.08.2016 und Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tag die in den Anlagen 3 bis 7 zum Ausgliederungsvertrag URNr. 886/2016 aufgeführten Vermögensteile sowie die in Anlage 1 und 2 der Nachtragsurkunde URNr. 2267/2016 aufgeführten Vermögensteile auf die Ankerbräu Nördlingen Vertriebs- und Marketing GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Nördlingen HRA 18838) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ankerbräu Nördlingen GmbH & Co. KG, Nördlingen, Ankergasse 4, 86720 Nördlingen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Ankerbräu-Verwaltungs-GmbH, Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRB 349), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.