ABAS Projektierung GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising, Lilienthalstraße 14, 85375 Neufahrn. Die Verschmelzung wurde am 27.12.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft (nun ABAS Projektierung GmbH & Co.KG mit den Sitz in Karlsruhe) eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim HRA 704049).
ABAS Projektierung GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising, Lilienthalstraße 14, 85375 Neufahrn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ABAS Projektierung Rhein Main GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Langen (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40153) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ABAS Projektierung GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising, Lilienthalstraße 14, 85375 Neufahrn. Die ABAS Projektierung GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111379) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ABAS Projektierung GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising, Lilienthalstraße 14, 85375 Neufahrn. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ABAS Projektierung GmbH mit dem Sitz in Karlsruhe und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.400,00 EUR.
ABAS Projektierung GmbH, Neufahrn, Landkreis Freising, Lilienthalstraße 14, 85375 Neufahrn. Die ABAS Projektierung GmbH mit dem Sitz in Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702966) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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