ABAXI GmbH, Schwalbach am Taunus, Meisenstraße 2, 65824 Schwalbach am Taunus. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 und 2 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.500,00 EUR.
ABAXI GmbH, Frankfurt am Main, Fürstenbergerstr. 168b, 60323 Frankfurt am Main. Neuer Sitz: Schwalbach am Taunus. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Meisenstr. 2, 65824 Schwalbach am Taunus. Der Sitz ist nach Schwalbach am Taunus (jetzt Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 8323) verlegt.
ABAXI GmbH, Schwalbach am Taunus, Meisenstraße 2, 65824 Schwalbach am Taunus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2000 mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50716) nach Schwalbach am Taunus beschlossen. Geschäftsanschrift: Meisenstraße 2, 65824 Schwalbach am Taunus. Gegenstand: Der Betrieb einer Pharmagroßhandlung sowie allgemeine Dienstleistungen für Apotheken, insbesondere Aufbau- und Ablauforganisation. Daneben werden Daten im Bereich des Gesundheitswesens erhoben, verarbeitet und ausgewertet. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knopf, Alfred, Schwalbach am Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ABAXI GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5508) verschmolzen.
HealthDataSystems GmbH, Frankfurt am Main, Fürstenbergerstr. 168b, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ABAXI GmbH mit Sitz in Schwalbach sowie 5 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen. Neue Firma: ABAXI GmbH. Geschäftsanschrift: Fürstenbergerstr. 168b, 60323 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Der Betrieb einer Pharmagroßhandlung sowie allgemeine Dienstleistungen für Apotheken, insbesondere Aufbau- und Ablauforganisation. Daneben werden Daten im Bereich des Gesundheitswesens erhoben, verarbeitet und ausgewertet. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Arnold, Martin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Knopf, Alfred, Schwalbach am Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ABAXI GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5508) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 28.08.2012 Bezug genommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.