ABB Automatisierungsanlagen Cottbus GmbH, Cottbus, Gaglower Straße 17/18, 03048 Cottbus. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2011 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ABB AG Mannheim mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4664) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
ABB Automatisierungsanlagen Cottbus GmbH, Cottbus, Gaglower Straße 17/18, 03048 Cottbus. Die Verschmelzung ist mit der am 10.05.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Mannheim, HRB 4664) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
ABB Automatisierungsanlagen Cottbus GmbH, Cottbus(Gaglower Straße 17/18, 03048 Cottbus). Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übertragungsvertrages vom 15.08.2005, welchem die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt hat, Vermögensbestandteile unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft auf die ABB AG in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4664)zur Aufnahme abgespalten und übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..