HRB 400: ABB-Unterstützungseinrichtung Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Mannheim, Mannheim, Kallstadter Str. 1, 68309 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.06.2022 bestimmte Pensionsverbindlichkeiten gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern auf die Aktiengesellschaft "ABB AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4664) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
68309 Mannheim
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH