ABC Autovermietung GmbH, Lugau/Erzgeb., Chemnitzer Straße 63, 09385 Lugau. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
ABC Autovermietung GmbH, Lugau/Erzgeb., Chemnitzer Straße 63, 09385 Lugau. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nun Liquidator: Uhlig, Steffen, Lugau/Erzgeb. ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ABC Autovermietung GmbH, Lugau/Erzgeb., Chemnitzer Straße 63, 09385 Lugau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Uhlig, Jan, Lugau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Uhlig, Steffen, Lugau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ABC Autovermietung GmbH, Lugau, Chemnitzer Straße 63, 09385 Lugau.Geschäftsanschrift: Chemnitzer Straße 63, 09385 Lugau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Uhlig, Steffen, Schlosser, Lugau. Bestellt: Geschäftsführer: Uhlig, Jan, Lugau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ABC Autovermietung GmbH, Lugau (Chemnitzer Str. 63, 09385 Lugau). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme Teile des Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 08.12.2004 und Nachtrag vom 23.02.2005 sowie Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von den selben Tagen auf die "Intercar Autovermietung GmbH" mit dem Sitz in Lugau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 20766 ) übertragen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Büttner, Frank, Kfz-Mechaniker, Lugau.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.