ABCguard safety systems gmbh, Hannover, Rudolf-Diesel-Weg 10, 30419 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden JOYDIVISION International Aktiengesellschaft am 26.11.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
ABCguard safety systems gmbh, Hannover, Rudolf-Diesel-Weg 10, 30419 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2010 mit Änderung vom 14.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2010/14.10.2010 mit der JOYDIVISION International Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200970) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ABCguard safety systems gmbh, Hannover, Rudolf-Diesel-Weg 10, 30419 Hannover.Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Weg 10, 30419 Hannover.