HRB 203457: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.07.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.07.2015 mit der Arbos AG mit Sitz in Wien (Firmenbuch FN 4338795 i) unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) verschmolzen. Die Verschmelzung der Arbos AG als übertragender Rechtsträger auf die ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft als übernehmender Rechtsträger unter gleichzeitigem Formwechsel in eine SE ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE, Lemwerder, AG Oldenburg, HRB 210774) am 07.03.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203457:ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder.Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 26.05.2015 eingereicht worden. Danach soll die Arbos AG mit Sitz in Wien/Österreich (österreichisches Firmenbuch FN 433795 i) als übertragender Rechtsträger mit der ABEKING & RASSMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft mit Sitz in Lemwerder (Amtsgericht Oldenburg HRB 203457) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist gemäß Art.24 Abs. 1 lit. a) SE-VO i.V.m. § 22 UmwG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg, nach Art. 28 SE-VO bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung möglich ist. Unter der Anschrift der übernehmenden Gesellschaft können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Glaubiger der übernehmenden Gesellschaft eingeholt werden. Besondere Rechte von Minderheitsaktionären der übernehmenden Gesellschaft, die sich gegen die Verschmelzung aussprechen, bestehen nicht. Schutz von Minderheitsaktionären besteht, wenn die künftige ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachterft SE ihren Sitz nicht weiterhin in Deutschland haben würde und die ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft die übertragende Gesellschaft wäre. Beides ist nicht der Fall. Unter der Anschrift der übernehmenden Gesellschaft können dennoch kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der übernehmenden Gesellschaft eingeholt werden.Die Anschrift der übernehmenden Gesellschaft lautet gemäß Registereintragung ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder. Firma der SE und zukünftiger Sitz: Nimmt die übernehmende Gesellschaft gemäß Art. 29 Abs. 1 lit. d) SE-VO die Rechtsform der SE an ist folgende Firma vorgesehen: ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE. Der Sitz der künftigen ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE soll Lemwerder, Deutschland sein.
HRB 203457:ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Schwerdter, Lars, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203457:ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder.Prokura erloschen: Niemeyer, Jochen, Lemwerder, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203457:ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft Aktiengesellschaft, Lemwerder, An der Fähre 2, 27809 Lemwerder.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Zimmermann, Toralf, Zeven, * ‒.‒.‒‒.
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