ABN - Elektrosysteme Ost GmbH, Nossen (Gewerbestr. 8, 01683 Nossen). Die Verschmelzung wurde am 24.07.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ABN - Elektrosysteme Ost GmbH, Nossen (Gewerbestr. 8, 01683 Nossen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 sowie aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaften vom selben Tag mit der ABN-Elektrosysteme-Nord-West GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 40238) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.