HRB 168438: ABOUT YOU Verwaltungs AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 11.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.08.2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2021 mit der ABOUT YOU Tiger AG mit Sitz in Wien /Österreich (Handelsregister Wien Firmenbuchnummer 545498 d) verschmolzen unter gleichzeitigem Formwechsel in die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Der Formwechsel in die ABOUT YOU Verwaltungs SE mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 171601) ist mit Eintragung neuer Rechtsform am 22.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
HRB 168438: ABOUT YOU Verwaltungs AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht. Gemäß §§ 61, 62 UmwG wird bekannt gemacht: Die ABOUT YOU Tiger AG mit Sitz in Wien, Österreich, als übertragender Rechtsträger, soll auf die ABOUT YOU Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland, als übernehmenden Rechtsträger im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend "SE-VO") zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mit der Firma "ABOUT YOU Verwaltungs SE" verschmolzen werden. Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften werden daher gemäß Art. 21 lit. a) bis e) der SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht: a) Rechtsform, Firma und Sitz der sich verschmelzenden Gesellschaften: ABOUT YOU Tiger AG (übertragender Rechtsträger) Rechtsform: Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht Firma: ABOUT YOU Tiger AG Sitz: c/o Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, Wienerbergstraße11, Turm A, 20. OG, 1100 Wien, Österreich; ABOUT YOU Verwaltungs AG (übernehmender Rechtsträger) Rechtsform: Aktiengesellschaft nach deutschem Recht Firma: ABOUT YOU Verwaltungs AG Sitz: Domstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland. b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register: ABOUT YOU Tiger AG (übertragender Rechtsträger) Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 545498 d; ABOUT YOU Verwaltungs AG (übernehmender Rechtsträger) Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168438. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Gesellschaft (ABOUT YOU Verwaltungs AG) gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaft wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Die Regelung zum Gläubigerschutz im deutschen Recht findet sich in § 22 UmwG. Den Gläubigern der ABOUT YOU Verwaltungs AG ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ABOUT YOU Verwaltungs AG nach Art. 28 SE-VO als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der ABOUT YOU Verwaltungs AG jedoch gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. DieGläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Das Gläubigerschutzrecht in § 22 UmwG i.V.m. Art. 24 Abs. 1 SE-VO ist im Fall einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Gläubiger der ABOUT YOU Verwaltungs AG als in Deutschland ansässiger Gesellschaft beschränkt. Die Gläubiger der ABOUT YOU Tiger AG werden durch die Gläubigervorschriften des österreichischen Rechts geschützt. Die speziellen Gläubigerschutzrechte der §§ 8, 13 SEAG sind auf die Verschmelzung zur Gründung der ABOUT YOU Verwaltungs SE nicht anzuwenden, weil der künftigeSitz der SE in Deutschland liegen wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden: ABOUT YOU Verwaltungs AG, Domstraße 10, 20095 Hamburg. d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der betreffenden Gesellschaft (ABOUT YOU Verwaltungs AG) gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedsstaat in Bezug auf die sich verschmelzendenGesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Da die ABOUT YOU Verwaltungs AG nur eine einzige Aktionärin hat und damit die außerordentliche Hauptversammlung der ABOUT YOU Verwaltungs AG, die über die Zustimmung zur Verschmelzung Beschluss fassen wird, als Vollversammlung stattfinden und die alleinige Aktionärin der ABOUT YOU Verwaltungs AG zudem auf die Anfechtung der gefassten Beschlüsse verzichten wird, erfolgen die nachstehenden Angaben nur höchstvorsorglich: Aktionäre der ABOUT YOU Verwaltungs AG können gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der ABOUT YOU Verwaltungs AG über die Zustimmung zur Verschmelzung Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erheben. Die Nichtigkeitsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 14 Abs. 1 UmwG). Sie kann nur auf die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden (§ 241 AktG). Ausschließlich zuständig ist das Landgericht Hamburg, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die ABOUT YOU Verwaltungs AG ihren Sitz hat. Die Anfechtungsklage muss ebenfalls innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der ABOUT YOU Verwaltungs AG erhoben werden (§ 246 Abs. 1 AktG). Sie kann grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär der ABOUT YOU Verwaltungs AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf § 243 Abs. 2 AktG (Erlangen von Sondervorteilen) gestützt ist. Ausschließlich zuständig ist auch für die Anfechtungsklage das Landgericht Hamburg, Deutschland, als das Landgericht, in dessen Bezirk die ABOUT YOU Verwaltungs AG ihren Sitz hat. Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigkeitserklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn der Beschluss zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach§ 16 Abs. 3 UmwG ins Handelsregister am Sitz der ABOUT YOU Verwaltungs AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. Für den Fall, dass sich die Klage als begründet erweisen würde, wäre die ABOUT YOU Verwaltungs SE nach § 16 Abs. 3 Satz 10 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der ABOUT YOU Verwaltungs AG bzw. SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Die Verfahrensbeendigung der Anfechtungsklage, gleich aus welchem Grund, ist von der ABOUT YOU Verwaltungs AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen (§ 248a Satz 1 AktG). Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach §§ 248a Satz 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der ABOUT YOU Verwaltungs AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter sind gesondert zu beschreiben und hervorzuheben. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigendenProzesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Vermeidung eines Prozesses beschlossen werden. Die Schutzvorschriften der §§ 6, 7 SEAG finden auf die Verschmelzung keine Anwendung, da es sich bei der ABOUT YOU Tiger AG (übertragende Gesellschaft) um eine 100%ige Tochtergesellschaft der ABOUT YOU Verwaltungs AG (übernehmendeGesellschaft) handelt bzw. der künftige Sitz der ABOUT YOU Verwaltungs SE in Deutschland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der ABOUT YOU Verwaltungs AG eingeholt werden: ABOUT YOU Verwaltungs AG, Domstraße 10, 20095 Hamburg. e) Für die SE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz: Firma: ABOUT YOU Verwaltungs SE Sitz: Domstraße 10, 20095 Hamburg, Deutschland.
HRB 168438: ABOUT YOU Verwaltungs AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 11.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
HRB 168438: ABOUT YOU Verwaltungs AG, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Murmann, Jan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Müller, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120869: ABOUT YOU Verwaltungs GmbH, Hamburg, Domstraße 10, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2021 im Wege des Formwechsels in die ABOUT YOU Verwaltungs AG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 168438) am 20.04.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.