ABT Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Mainz, (Am Keltenlager 93, 55126 Mainz).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ihr Vermögen als Ganzes auf ihren alleinigen Gesellschafter, Dr. Heinrich Anton Reimund Ehling, * ‒.‒.‒‒, Mainz übertragen. Die Verschmelzung ist durch diese Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55126 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH