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ABTART GmbH & Co. KG, Stuttgart (HRA 7538)

Firmendaten

Anschrift
Sigmaringer Str. 57 a
70567 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.karin-abt-straubinger-stiftung.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 7538
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ABTART GmbH & Co. KG aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 7538 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ABTART GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die ABTART GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 25.08.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 05.02.2020
Veränderung

HRA 7538: Karin Abt-Straubinger GmbH & Co. KG, Stuttgart, Sigmaringer Str. 57A, 70567 Stuttgart. Firma geändert; nun: ABTART GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABTART GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 10404) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Calendar 05.02.2020
Veränderung

HRA 7538: Karin Abt-Straubinger GmbH & Co. KG, Stuttgart, Sigmaringer Str. 57A, 70567 Stuttgart. Firma geändert; nun: ABTART GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABTART GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 10404) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.