GnR 244: ABZ Qualitäts- und Servicenetz der Zahnärzteschaft Würzburg eG, Waldbrunn, Eisinger Str.. 4, 97295 Waldbrunn. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2015 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 29.07.2015 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.06.2015 mit der ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München GnR 2489) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
97295 Waldbrunn
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Amtsgericht: Würzburg
Rechtsform: eG