ABZ Qualitäts- und Servicenetz der Zahnärzteschaft im Chiemgau eG, Traunstein, Marienstr. 3, 83278 Traunstein. Die Verschmelzung wurde am 02.10.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 2489).
ABZ Qualitäts- und Servicenetz der Zahnärzteschaft im Chiemgau eG, Traunstein, Marienstr. 3, 83278 Traunstein. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 13.06.2012 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 27.06.2012 mit die ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München GnR 2489) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ABZ Qualitäts- und Servicenetz der Zahnärzteschaft im Chiemgau eG, Traunstein, Marienstr. 3, 83278 Traunstein.Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 25.04.2007. Geschäftsanschrift: Marienstr. 3, 83278 Traunstein. Gegenstand des Unternehmens: a) ABZ Qualitäts- und Servicenetz der Zahnärzteschaft im Chiemgau soll die Mitglieder bei der Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der zahnmedizinischen Versorgung der Patienten unterstützen, die Freiberuflichkeit der Zahnärzteschaft erhalten und fördern und die Geschlossenheit des zahnärztlichen Berufstandes wahren und stärken b) den gemeinsamen Einkauf von Verbrauchs- und Investitionsgütern der Mitglieder c) die gemeinsame Nutzung von medizinischen Geräten und Einrichtungen d) die Organisation eines gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Auftritts der Gesellschaft mit ihren Leistungen und Mitgliedern nach außen in allen geeigneten Formen wie z. B. Pressepublikationen, Vorträge, Lobbyarbeit, Internetpräsenz, Informationsschriften, Werbemaßnahmen u.a. e) die Einrichtung gewerblicher Angebote und Einrichtungen im Markt wie Dentalshops oder praxisausgelagerte Angebote, die idealerweise zahnärztlichen Sachverstand erfordern, jedoch eher kosmetischen oder handelsrechtlichen Charakter besitzen f) die Beteiligung an Abrechnungsverbünden und netzwerkartigen Verbindungen genossenschaftlicher Einrichtungen, die der Erhaltung der Praxisbetriebe der Mitglieder und imKern der Sicherung ihrer Einkommen dienen g) die Ausnutzung allerEntwicklungsmöglichkeiten für Mitgliedpraxen der Genossenschaft, die beispielsweise die gesetzlichen Veränderungen mt dem VÄandG zum 01.01.2007 oder das WSG zum 01.04.2007 beschreiben. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Dr. Pernegger, Rudolf, Salzburg/Österreich, * ‒.‒.‒‒.