HRB 77366: ABeam Consulting Ltd. (Zweigniederlassung Deutschland), Düsseldorf, Kö-Bogen, Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf. Die Hauptversammlung vom 16.03.2020 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, ohne dass im hiesigen Register eintragungspflichtige Tatsachen betroffen sind. Nicht mehr Vorstand: Iwasawa, Toshinori, Tokio / Japan, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Kamoi, Tatsuya, Tokio / Japan, * ‒.‒.‒‒; Yamada, Takahiro, Tokio / Japan, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 77366: ABeam Consulting Ltd. (Zweigniederlassung Deutschland), Düsseldorf, Kö-Bogen, Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf. Nicht mehr Vorstand: Yoshizaki, Tomio, Tokio / Japan, * ‒.‒.‒‒.
HRB 77366: ABeam Consulting Ltd. (Zweigniederlassung Deutschland), Düsseldorf, Kö-Bogen, Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf. Aktiengesellschaft nach japanischem Recht. Satzung vom 01.04.1981. Geschäftsanschrift: Kö-Bogen, Königsallee 2b, 40212 Düsseldorf. Zweigniederlassung der ABeam Consulting Ltd. mit dem Sitz in Tokio/Japan (Gesellschaftsregister von Tokio, Nr. 0100-01-085296). Gegenstand der Zweigniederlassung ist: Untersuchung, Analyse, Planung, Konstruktion, Entwicklung und Einführung von Betriebsführungsystemen und lnformationsverarbeitungssystemen sowie diesbezügliche Beratung; Entwicklung, Erwerb, Vermietung und Verkauf von Betriebsführungssysteme lnformationsverarbeitungssysteme bezogener Software und Hardware; Problemuntersuchung und -analyse sowie Konzeption und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen im Bereich der Betriebsführung; Durchführung von Seminaren über Betriebsführung und -leitung; Betrieb von Verkaufsvertretungen für Software und Hardware. 6.200.157.864,00 JPY. Der Vorstand der Gesellschaft kann aus bis zu zehn Mitgliedern bestehen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Mitglieder der Vorstands wählen aus ihrer Mitte bis zu zwei einzelvertretungsberechtigte Personen, die die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Vorstand: Iwasawa, Toshinori, Tokio / Japan, * ‒.‒.‒‒; Yoshizaki, Tomio, Tokio / Japan, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. ständiger Vertreter gemäß § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 HGB: Hoshino, Toshiya, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt für die Geschäfte der Zweigniederlassung.