AC Autohaus am Fischereihafen GmbH & Co. KG, Rostock, Zum Kühlhaus 1, 18069 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2012 mit der AGTK AutoGas- und Technik- Kompetenzzentrum GmbH & Co. KG mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 2758) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
18069 Rostock
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Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH & Co. KG