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ACARA Penthouse-Hotel GmbH, Oldenburg (HRB 216253)

Firmendaten

Anschrift
Am Stadtmuseum 12
26121 Oldenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 216253
Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ACARA Penthouse-Hotel GmbH aus Oldenburg ist im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRB 216253 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.12.2020 hat die ACARA Penthouse-Hotel GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Betrieb von Hotel- und Gastronomieunternehmen und damit verbundene Dienstleistungen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die ACARA Penthouse-Hotel GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.01.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 19.01.2021
Neueintragung

HRB 216253: ACARA Penthouse-Hotel GmbH, Oldenburg, Am Stadtmuseum 12, 26121 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2020. Geschäftsanschrift: Am Stadtmuseum 12, 26121 Oldenburg. Gegenstand: Betrieb von Hotel- und Gastronomieunternehmen und damit verbundene Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kruse, Holger, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ACARA Penthouse-Hotel GmbH & Co. KG (Amtsgericht Oldenburg HRA 206369)) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

19.01.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Holger Kruse
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.01.2021