HRB 6156: ACASA Sozialstation St. Barbara gemeinnützige GmbH, Altendorf, Jurastraße 8, 96146 Altendorf. Die Verschmelzung wurde am 07.09.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3852).
HRB 6156: ACASA Sozialstation St. Barbara gemeinnützige GmbH, Altendorf, Jurastraße 8, 96146 Altendorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ACASA OHG mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRA 3852) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6156: ACASA Sozialstation St. Barbara gemeinnützige GmbH, Altendorf, Jurastraße 8, 96146 Altendorf. Prokura erloschen: Meier, Manuela, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6156:ACASA Sozialstation St. Barbara gemeinnützige GmbH, Altendorf, Jurastraße 8, 96146 Altendorf.Einzelprokura: Meier, Manuela, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6156:ACASA Sozialstation St. Barbara gemeinnützige GmbH, Altendorf, Jurastraße 8, 96146 Altendorf.Die ACASA Sozialstation St. Michael gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Gräfenberg (Amtsgericht Bamberg HRB 6030), die ACASA Sozialstation St. Martin gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Baiersdorf (Amtsgericht Fürth HRB 11717), die ACASA Sozialstation St. Anna gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Waischenfeld (Amtsgericht Bayreuth HRB 4784), die ACASA Sozialstation St. Ägidius gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Schwarzenfeld (Amtsgericht Amberg HRB 4295), die ACASA Physio St. Benedikt gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Marktredwitz (Amtsgericht Hof HRB 4419) und die ACASA Sozialstation St. Elisabeth gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Pegnitz (Amtsgericht Bayreuth HRB 4714) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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