Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Kormoranweg 1, 65201 Wiesbaden |
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a)
17.04.2024
Lang
b)
Fall 18 |
HRB 24356: ACB-GmbH, Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Brust, Oliver, Eppstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24356: ACB-GmbH, Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Beifuß, Alwin Max, Hünfelden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24356: ACB-GmbH, Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Erikson, Lennart, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Maaß, Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24356: ACB-GmbH, Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die ServiceInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 193208) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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