ACCESS MOTION PICTURES Verwaltung GmbH, Köln (Sachsenring 2 - 4, 50677 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MEDIA CAPITAL MANAGEMENT GmbH am 13.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ACCESS MOTION PICTURES Verwaltung GmbH, Köln (Sachsenring 2 - 4, 50677 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der MEDIA CAPITAL MANAGEMENT GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 50172) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.