Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Hopkinson, Christopher Neil, Woburn /
Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
27.11.2023
Gerst |
HRB 763657: ACCO GmbH, Stuttgart, Siemensstraße 64, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hopkinson, Christopher Neil, Aylesbury / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schuh, Katrin, Marbach am Neckar, * ‒.‒.‒‒; Spijkervet, Ard-Jen, Amsterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Perkins, Anthony John, Bedford / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Thomas, Walter Joe, Aylesbury, Buckinghamshire / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Ollig, Ansgar Christoph, Bondorf, * ‒.‒.‒‒; Olsen, Arild, Leonberg, * ‒.‒.‒‒; Van de Velde, Gunther, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 763657: ACCO GmbH, Stuttgart, Siemensstraße 64, 70469 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Perkins, Anthony John, Bedford / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 763657: ACCO GmbH, Stuttgart, Siemensstraße 64, 70469 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GBC Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 763914) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 763657: ACCO Deutschland Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, Siemensstraße 64, 70469 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Firma geändert; nun: ACCO GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ACCO Deutschland Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 763613) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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