HRA 3239: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken, Riesweg 54, 48734 Reken. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH am 19.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 3239: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken, Riesweg 54, 48734 Reken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2015 mit der ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH mit Sitz in Reken (Amtsgericht Coesfeld, HRB 4687) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3239: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken, Riesweg 54, 48734 Reken. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Internet GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4616).
HRA 3239:ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Borken, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken.Sitzverlegung nach Reken. Geschäftsanschrift: Riesweg 54, 48734 Reken. Nach Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Internet GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4616). Nach Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4687), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Borken, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Internet GmbH, Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4616). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2012 und 23.08.2012 mit der accomm solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 3757) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.