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ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken (HRA 3239) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Riesweg 54
48734 Reken
Frühere Anschriften: 1
Raesfelder Str. 12, 46325 Borken
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 3239
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG aus Reken war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRA 3239 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG ihren Standort mindestens einmal geändert. Die ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 5

Calendar 20.08.2015
Löschung

HRA 3239: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken, Riesweg 54, 48734 Reken. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH am 19.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 14.08.2015
Veränderung

HRA 3239: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken, Riesweg 54, 48734 Reken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2015 mit der ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH mit Sitz in Reken (Amtsgericht Coesfeld, HRB 4687) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 07.01.2015
Veränderung

HRA 3239: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Reken, Riesweg 54, 48734 Reken. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Internet GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4616).

Calendar 04.12.2013
Veränderung

HRA 3239:ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Borken, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken.Sitzverlegung nach Reken. Geschäftsanschrift: Riesweg 54, 48734 Reken. Nach Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Internet GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4616). Nach Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH, Reken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4687), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 23.10.2012
Veränderung

ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH & Co. KG, Borken, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ACCOMM Internet GmbH, Borken (Amtsgericht Coesfeld HRB 4616). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2012 und 23.08.2012 mit der accomm solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 3757) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 4

20.08.2015
Registervorgang

Löschung 20.08.2015

07.01.2015
Entscheideränderung

Austritt
ACCOMM Internet GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

04.12.2013
Adressänderung

Alte Anschrift:
Raesfelder Str. 12
46325 Borken

Neue Anschrift:
Riesweg 54
48734 Reken

Entscheideränderung

Eintritt
ACCOMM Internet GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Entscheideränderung

Eintritt
ACCOMM Andreas Conrad Communications GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

23.10.2012
Entscheideränderung

Eintritt
ACCOMM Internet GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter